GLÜXMOMENTE - Personal Training & Ernährungscoaching by Katharina Motz
Medieninhaberin: Dr. Katharina Motz
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Adresse: Reiterweg 17, 83416 Saaldorf-Surheim
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EU-Streitschlichtung
Angaben zur Online-Streitbeilegung: Verbraucher haben die Möglichkeit, Beschwerden an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU zu richten:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE.
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Bildernachweis
pixabay
fotolia by adobe
Pretty urban dancer with empty background © ra2 studio
Pregnancy Yoga and Fitness concept. © fizkes
Pregnant woman doing exercises on white background © vladimirfloyd
A pregnant woman in sportswear holding a dumbbell isolated on a white background © Studio KIVI
Fruit salad in heart shaped bowl - healthy eating © Floydine
Trainieren auf der Matte © sabine hürdler
Bowl of overnight breakfast oats with diced peach and coconut, overhead scene on rustic wood © Jenifoto
healthy appetizer © sarsmis
1. LEISTUNGSGEGENSTAND
1.1 Katharina Motz verpflichtet sich, ihre Kunden im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung und Ernährungsberatung individuell zu beraten bzw. zu betreuen.
1.2 Ist keine andere Vereinbarung getroffen, kann die Trainings- und Ernährungsbetreuung nur durch den Klienten persönlich in Anspruch genommen werden.
1.3 Die vereinbarte Trainings- und Beratungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB.
2. TRAINING UND BERATUNG
2.1. Die Dauer einer Trainings-/Beratungseinheit beträgt mindestens 45 Minuten und kann individuell verlängert werden. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2.2. Art, Umfang und Ort der Einheit werden mit dem Kunden individuell vereinbart. Inhalte und Ziele werden vorab in einem Beratungsgespräch bzw. per Mail/Telefon abgestimmt.
2.3. Die Trainerin führt zu Beginn eines Personal Trainings oder einer Ernährungsberatung einen obligatorischen, gesundheitsorientierten Check-Up durch, der vom Kunden zu bezahlen ist.
3. TERMINVEREINBARUNG
3.1 Alle Termine werden in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt. Termine können im Zeitraum von Montag-Freitag von 07.00 Uhr bis 21.00 Uhr vereinbart werden. Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der vorgegebenen Zeiten vereinbart werden.
3.2 Katharina Motz steht ihren Klienten außerhalb der in Ziff. 3.1 genannten Zeiten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung per Kontaktformular oder E-Mail zur Verfügung. Die Kontaktdaten sind der Kontaktseite der Internetseite www.glüxmomente.com zu entnehmen. Hieraus ergibt sich kein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit.
3.3 Dienstleistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am Wochenende werden nur in Ausnahmefällen durchgeführt. Katharina Motz behält sich vor, einen dienstleistungsfreien Urlaubszeitraum von bis zu drei Wochen am Stück vorzusehen. Dieser Zeitraum wird bei der Terminplanung berücksichtigt. Der genaue Zeitraum wird frühzeitig mit dem Klienten besprochen. Weitere dienstleistungsfreie Zeiträume können in Absprache mit dem Klienten vereinbart werden.
3.4 Terminausfall: Bei Verhinderung hat der Kunde schnellstmöglich, spätestens aber 6 Stunden vor Trainings-/Beratungsbeginn abzusagen. Andernfalls wird das vereinbarte Honorar für die gebuchte Trainings-/Beratungseinheit in voller Höhe berechnet. Bei einer kurzfristigen Absage von Katharina Motz können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits bezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
3.5 Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Wetterverhältnisse) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet sie gegebenenfalls Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird grundsätzlich einvernehmlich mit dem Kunden getroffen.
3.6 In Ausnahmefällen (Krankheit, Urlaubszeit etc.) kann nach vorheriger Absprache mit dem Klienten ein gleichwertig qualifizierter Trainer die Betreuung übernehmen.
4. HAFTUNG
4.1 Katharina Motz schließt gegenüber dem Klienten jegliche Haftung für einen Schaden aus, der nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen beruht.
4.2 Jeder Kunde erhält zu Beginn des Trainings eine Haftungsausschlusserklärung, die vor Beginn unterschrieben werden muss. Die Haftungsausschlusserklärung gilt als Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen.
4.3 Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von Katharina Motz vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung. Katharina Motz übernimmt keine Gewährleistung von Waren und Dienstleistungen, die der Kunde von diesen erhalten hat.
4.4 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Katharina Motz um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Kunden zu genügen.
4.5 Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
4.6 Nimmt der Kunde Fitnessleistungen in Anspruch, versichert er, beim Training sportgesund zu sein. Insbesondere versichert der Kunde, dass ihm keinerlei Umstände bekannt sind, die ein Training ausschließen könnten (insbesondere Krankheiten, Verletzungen, Einnahme von Medikamenten, etc.). Gegebenenfalls hat der Kunde Sorge dafür zu tragen, für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einzuholen. Über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (z.B. Schwindel, Übelkeit, Schmerzen, etc.) hat der Kunde Katharina Motz vor, während oder nach dem Training sofort zu unterrichten. Der Kunde versichert zudem, während des Trainings nicht unter Drogen oder sinnesbeeinflussenden, leistungsfördernden, anabolen Medikamenten oder sonstigen Substanzen zu stehen.
5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
5.1 Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste, die online auf www.glüxmomente.com zu entnehmen ist. Katharina Motz behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich etwaige Änderungen den Kunden umgehend, mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten, schriftlich mitzuteilen.
5.2 Der Kunde erhält von Katharina Motz am Monatsende eine schriftliche Rechnung für alle absolvierten Einheiten im Monat, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist. Packages müssen im Vorfeld bezahlt werden.
5.3 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt entweder in bar oder per Überweisung auf das auf der Rechnung angegebene Konto.
5.4 Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer, da die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch genommen wird.
6. SONSTIGE KOSTEN
6.1 Entstehen aufgrund der gewünschten Trainings-/Beratungsinhalte des Klienten weitere Kosten (Eintrittsgelder, Platzmieten etc.), so sind diese vom Klienten zu tragen.
6.2 Die Kosten für einen Arzt, Physiotherapeuten o.ä., die zur ganzheitlichen Beratung konsultiert werden, übernimmt der Klient in Höhe der Abrechnungsmodalitäten des jeweiligen Dienstleisters.
6.3 Werden anderweitige Trainings- oder Dienstleistungen (z.B. Trainingsbetreuung auf Reisen etc.) in Anspruch genommen, so werden vorab gesonderte Tarife vereinbart.
6.4 Kauft Katharina Motz im Auftrag des Kunden Produkte (Sportartikel, Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel etc.) ein, so bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber, Eigentum von Katharina Motz.
7. DATENSCHUTZ
7.1 Die personenbezogenen Daten des Kunden werden von Katharina Motz gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des Trainings bzw. der Beratung verwendet.
8. GEHEIMHALTUNG
8.1 Die Trainerin verpflichtet sich über alle durch das Training bekannt gewordenen Informationen des Kunden, über die Betreuung hinaus Stillschweigen zu bewahren.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Katharina Motz Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
9.1 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.2 Sollte eine der vorangegangenen Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
9.3 Als Gerichtsstand wird Traunstein vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: September 2017